Kosten berechnenDer Schulgeldrechner
Der Schulgeldrechner bietet Schuleltern die Möglichkeit, ihren Schulgeldbetrag zu berechnen und an die Verantwortlichen für das Schulgeld zu übermitteln. Interessierten Eltern bietet er die Möglichkeit zu sehen, worauf sie sich einlassen. Der Betrag beinhaltet das reguläre Schulgeld inklusive Materialgeld. Das Putzgeld ist zusätzlich zu zahlen.
Bei der Schulgeldberechnung vertrauen wir auf die Aufrichtigkeit der Eltern. Die Verantwortlichen prüfen die Angaben auf Stimmigkeit und fragen gegebenenfalls nach.
Die Berechnung erfolgt einkommensabhängig. Weitere Infos zum Schulgeldrechner und die Berechnungsgrundlagen stehen weiter unten auf dieser Seite.
Fragen zum Schulgeldrechner?
schulgeld@aktives-lernen-und-leben.de
Weitere Infos zur Berechnung des Schulgeldes
Die Berechnung des Schulgeldes erfolgt einkommensabhängig. Folgende Punkte finden dabei Berücksichtigung:
Mindestschulgeld: 150 € pro Monat für Paare bzw. 120 € pro Monat für Alleinerziehende
Maximalschulgeld: 300 € pro Monat
Existenzminimum: 500 € pro Kopf und Monat
Geschwisterkinder: 2/3 vom 1. Kind, beitragsfrei ab dem 4. Kind
Entlastung von Alleinerziehenden: Bei der Berechnung des Einkommens pro Person und Haushalt zählt das erste Kind wie 1,4 Personen und jedes weitere Kind wie 1,2 Personen.
Hinweise zur Angabe der Einkommensverhältnisse:
Bitte Jahressummen angeben und gegebenenfalls hochrechnen.
Anzugeben sind das Nettoeinkommen im Haushalt nach Steuererklärung, das Kindergeld, weitere Einnahmen (Sozialleistungen, Minijobs, ...) und besondere Belastungen soweit noch nicht in der Steuererklärung erfasst.
Besondere Belastungen sind: Unterhaltsleistungen, z. B. Kosten für das sogenannte Umgangsrecht, also Fahrtkosten des Kindes oder die eigenen, sowie andere Kosten, die durch den Umgang entstehen; Alterssicherung, z.B. bei Selbständigen, wenn in der Steuererklärung noch keine Alterssicherung berücksichtigt wurde. Die abzugsfähigen Kosten sind auf 100 € pro Kopf und Monat begrenzt.
Nach der Eingabe der Daten erfolgt die Berechnung des Schulgeldes. Dieses kann unter Angabe des/r Namen/s und einer Bemerkung übermittelt werden. Gleichzeitig wird ein aus dem Browser druckbares Formular mit den übermittelten Daten erstellt, welches unterschrieben an die Verantwortlichen zu übergeben ist (per e-mail bzw. über das Schulbüro).
Jede Familien hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine Schulgeldreduzierung zu beantragen. Für Reduzierungen stehen in Summe 5% des gesamten Schulgeldes zur Verfügung. Es gilt folgende Regelung:
Anträge können formlos und schriftlich bzw. per Mail jeweils zu den Stichtagen 15. Juni bzw. 15. Januar gestellt werden. Diese können im Schulbüro abgegeben oder beim Finanzreferenten beantragt werden.
Die Anträge werden zusammen gegeneinander abgewogen und entschieden und gelten jeweils bis zum nächsten Stichtag.
Notfälle können auch zwischenzeitlich eingereicht werden, gelten aber bis zum nächsten Stichtag als Stundung mit zu vereinbarenden Rückzahlungsmodalitäten.
Fragen zum Schulgeld, sowie Einreichung von ausgefüllten Schulgeldformularen, Anträgen zu Reduzierung und Stundung bitte direkt an Michael und Wolfgang, die derzeit dafür Verantwortlichen, senden: schulgeld@aktives-lernen-und-leben.de
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